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Bewerbungsphase für Applaus 2023 startet

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth, ehrt in Zusammenarbeit mit der Initiative Musik im Herbst 2023 bereits zum zehnten Mal Spielstättenbetreiber sowie Veranstalter für ihre Arbeit mit dem Applaus, der „Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“.

 

Eingereicht werden können Livemusikprogramme, die 2022 durchgeführt wurden: Dabei müssen für die Hauptkategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten” mindestens dreißig kuratierte Livemusikveranstaltungen und für die Hauptkategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ sowie für die Sonderpreise mindestens zehn kuratierte Livemusikveranstaltungen erfolgt sein. Pro Spielstätte bzw. Veranstalter besteht die Möglichkeit, sich für eine der drei Hauptkategorien und/oder einen der drei Sonderpreise zu bewerben.

 

Über die Auszeichnungen in den drei Hauptkategorien entscheidet eine Jury, die sich aus neun fachkundigen Persönlichkeiten der deutschen Musikbranche zusammensetzt. Für die Sonderpreise werden weitere Fachjurys mit je drei Personen besetzt. Verbunden mit der Auszeichnung sind Prämien von bis zu 50.000 Euro, die die Preisträger finanziell stärken und ermutigen sollen, ihre hochwertige Arbeit zu erhalten und weiterzuentwickeln. Für 2023 stehen Preisgelder in Höhe von insgesamt rund 2,4 Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist der Applaus einer der höchstdotierten Bundeskulturpreise.

 

Bewerben für den Applaus können sich Spielstättenbetreiber und Veranstalter mit Sitz in Deutschland aus allen Genres von Popularmusik und Jazz. Die Bewerbungsphase beginnt am 20. April 2023 um 10 Uhr und endet am 17. Mai 2023 um 18 Uhr. Teilnahmebedingungen sind unter www.applaus-award.de und www.initiative-musik.de/awards/applaus/ zu finden.

 

www.applaus-award.de

www.initiative-musik.de

 

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