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Deutscher Bühnenverein stellt Phasenmodell zur Intendanzfindung vor

Deutscher Bühnenverein stellt Phasenmodell zur Intendanzfindung vor

Mit einem Phasenmodell möchte der Deutsche Bühnenverein (DBV) die Umsetzung zeitgemäßer Findungsprozesse für Theater und Orchester unterstützen. Das Phasenmodell soll allen Beteiligten, insbesondere den Rechtsträgern, als Leitfaden dienen.

 

„Leitungswechsel sind Schlüsselvorgänge für zielgerichtete Transformationsprozesse, in denen sich viele Theater und Orchester bereits befinden“, heißt es in einem Statement des DBV. „Diese Prozesse schließen die Gestaltung interner Strukturen, die Entfaltung anspruchsvoller ästhetischer Konzeptionen sowie kulturpolitische und wirtschaftliche Aspekte gleichermaßen ein.“ Daraus würden sich hohe Anforderungen an eine Theaterleitung ableiten. Jedes Theater sei einzigartig, deshalb sollten Findungsprozesse strukturell auf die jeweiligen Gegebenheiten ausgerichtet und als Verfahren öffentlich nachvollziehbar sein.

 

Das Phasenmodell im Detail:

Die Phase 1 des Phasenmodells betrifft die Vorbereitung: Welche Weiterentwicklung des Theaters ist vorstellbar? Wer wird gesucht? Diese Phase soll die folgenden Vorgänge umfassen: Erfassung des aktuellen Theaterprofils und der bestehenden Organisationsstruktur; aktive Beteiligung der kaufmännisch Verantwortlichen, der Personalvertretungen und der Mitarbeitenden; Austausch über Teilhabeaspekte und zukünftige Leitungsstrukturen; Prognose zu den Rahmenbedingungen eines zukünftigen Theaterprofils; Zielsetzung für die Findung und Definition der Anforderungskriterien; Definition des zeitlichen Ablaufs und der einzelnen Schritte des Verfahrens; Formulierung des Ausschreibungstextes; Vorbereitung der Berufung einer multiperspektivischen Findungskommission.

 

Phase 2 betrifft den Start: Da Intendanzfindungen im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen, sollte die operative Ausgestaltung der Findung nach Ansicht des DBV klar geregelt und transparent sein. Für alle beteiligten Personen sei ein diskreter Umgang zu gewährleisten. Diese Phase soll die folgenden Vorgänge umfassen: Konstituierung des Entscheidungsgremiums entsprechend der jeweiligen Rechtsform; Übertragung der operativen Verantwortlichkeiten für den Findungsprozess; Vorbereitung aktueller Unterlagen für Bewerber; öffentliche Ankündigung des geplanten Verfahrens; Ausschreibung und aktive Ansprache geeigneter Personen.

 

Phase 3 betrifft die Durchführung: Wer kommuniziert mit wem? Für alle Bewerber müssten faire und verbindliche Bedingungen gelten. Hierfür bedürfe es einer hohen Aufmerksamkeit und Sicherheit im Verfahrensablauf. Diese Phase soll die folgenden Vorgänge umfassen: Entwurf eines Fragenkatalogs und Formulierung entsprechender Bewertungskriterien für die Findungsgespräche; Berufung der Findungskommission; Konstituierung der Findungskommission (Ergänzung des Fragenkatalogs und der Bewertungskriterien für die Findungsgespräche; Sichtung der eingegangenen Bewerbungen; Gleichbehandlung der Bewerber, insbesondere beim Zugang zu Informationen; Auswahl der Einzuladenden auf Basis der Bewertungskriterien; Abstimmung mit dem Entscheidungsgremium); Einladung und möglichst mehrstufige Durchführung der Bewerbungsgespräche (Schwerpunkte: künstlerisch-konzeptionelle Fragen, Führungs- und Sozialkompetenz sowie Aspekte des Kulturmanagements; Auswertung der Bewerbungsgespräche; Benennung möglicher Kandidaten und möglicher Nachrücker); Absicherung der Bereitschaft dieser Kandidaten und Verständigung zu Eckdaten einer möglichen Vertragsgestaltung; Austausch über die budgetären Rahmenbedingungen des Intendanzwechsels.

 

Phase 4 betrifft die Berufung/Wahl: Die frühzeitige Klärung aller notwendigen Vertragsangelegenheiten und ein sorgsamer Umgang bei der Veröffentlichung der neuen Intendanz prägten eine erfolgreiche Berufung. Diese Phase soll die folgenden Vorgänge umfassen: Berufung bzw. Wahl durch die Rechtsträger; vertragliche Verabredung mit der berufenen Person/dem Team; Gelegenheit für die gewählte Intendanz, ihren bisherigen Arbeitgeber und die Mitarbeiter ihrer bisherigen Wirkungsstätte zu informieren; Vorstellung der gewählten Intendanz vor den Mitarbeitern; Vorstellung der gewählten Intendanz gegenüber der Öffentlichkeit; Vertragsunterzeichnung.

 

Phase 5 betrifft den Abschluss: Das Wissen und die gesammelten Erfahrungen aus dem Findungsprozess seien wichtige Anhaltspunkte für zukünftige Verfahren und für die Bewertung der Arbeit der neuen Intendanz. Diese Phase soll sich der Evaluation - Dokumentation, Auswertung der Findung und Feedback der am Prozess Beteiligten - widmen.

 

Phase 1 (Vorbereitung) soll spätestens mit der Entscheidung über die Beendigung einer Intendanz einsetzen. Phase 2 (Start) soll ca. 24 Monate vor dem Wechsel liegen. Phase 3 (Durchführung) müsse sich am geplanten Zeitpunkt der Berufung/Wahl orientieren. Phase 4 (Berufung/Wahl) soll ca. achtzehn Monate vor dem Wechsel abgeschlossen sein. Phase 5 (Auswertung) soll sich direkt an den vollzogenen Findungsprozess anschließen.

 

Für Landestheater sowie mittlere und große Opern- oder Mehrspartenhäuser soll der Findungsprozess bereits ein bis zwei Jahre früher in Gang gesetzt werden. Das Phasenmodell stütze sich auf einen umfassenden Austausch zwischen dem Dramaturgie-Netzwerk und dem Vorstand der Intendantinnengruppe des DBV sowie eine ausführliche Diskussion innerhalb der Gruppe der Rechtsträger des DBV.

 

www.buehnenverein.de

 

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