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Corona: Deutscher Musikrat und Forum Musikwirtschaft fordern Verlängerung und unkompliziertere Umsetzung der Hilfen

Der erneute Lockdown seit Anfang November 2020 hat, unter anderem durch das faktische Arbeitsverbot für zahlreiche Akteurinnen und Akteure im Musikbereich, zu einem Stillstand der Musikwirtschaft geführt. Nachdem anfangs die von der Bundesregierung angekündigten Überbrückungshilfen aufgrund ihrer strengen Antragsregularien weite Teile des professionellen Musiklebens und insbesondere die Soloselbstständigen ausschlossen, hat die Bundesregierung nun Nachbesserungen angekündigt.

 

Dazu gehört unter anderem die Verdopplung der Betriebskostenpauschale für Soloselbstständige im Rahmen der Neustarthilfe auf fünfzig Prozent ihres Referenzumsatzes von 2019, wie dies auch der Deutsche Musikrat (DMR) gefordert hat. Problematisch blieben laut DMR jedoch das komplexe Antragsverfahren und Verzögerungen bei der Auszahlung. Von den veranschlagten 15 Milliarden Euro an Wirtschaftshilfen seien bisher nur 1,2 Milliarden Euro ausgezahlt worden.

 

„Angesichts des aktuellen Lockdowns, der das Musikleben womöglich noch auf Monate stillstehen lässt, bedarf es dringend der Überarbeitung der bestehenden Hilfsprogramme sowie der Ausweitung auf die Bereiche, die die Folgen der Krise erst in diesem Jahr zu spüren bekommen“, sagt Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates. „Fast sämtliche ‘Neustart Kultur’-Programme sind überzeichnet und damit ein Beleg für ihre Wirksamkeit. Jetzt bedarf es nicht nur einer bedarfsgerechten Aufstockung und Verlängerung der Mittel für die ‘Neustart Kultur’-Programme, sondern auch einer Anpassung und Entbürokratisierung der Corona-Hilfen.“

 

Vom Forum Musikwirtschaft heißt es ergänzend, dass viele Unternehmen der Musikwirtschaft wegen fehlender Mittel und Perspektiven vor der Geschäftsaufgabe stünden. Daher müssten Hilfsprogramme schneller und unbürokratischer greifen, nachträgliche Änderungen der Vergabebedingungen dürften nicht für zusätzliche Planungsunsicherheit bei den Antragstellenden führen.

 

Die Kriterien der Überbrückungshilfe II seien rückwirkend zum Nachteil vieler Unternehmen geändert worden, da das EU-Beihilferecht in der ursprünglichen Fassung nicht genügend berücksichtigt worden war. Auch für die November- und Dezemberhilfen werde es für große Unternehmen unter Umständen Nachkorrekturen geben. Diese rückwirkenden Änderungen der Antragsregularien führten dazu, dass manchen Firmen zum Teil erhebliche Rückzahlungen drohen. Der Deutsche Musikrat und die im Forum Musikwirtschaft organisierten Verbände erwarten deshalb, dass die Bundesregierung auch bei der Gestaltung künftiger Maßnahmen auf die Kompetenz der Branche zurückgreift, um eine Passgenauigkeit sicherzustellen.

 

www.musikrat.de

www.forum-musikwirtschaft.org

 

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