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Corona: Musikwirtschaftsverbände begrüßen Förderprogramm und fordern dessen Ausweitung

Die Ankündigung der Staatsministerin für Kultur und Medien vom 19. August 2020 lässt hoffen, dass bald auch den VeranstalterInnen von Musikkonzerten und Festivals der Neustart in die Normalität mit einer Hilfe in Höhe von achtzig Millionen Euro ein Stück weit erleichtert wird. Das ist das Ergebnis der seit Anfang Juli andauernden Verhandlungen, die der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) mit dem Ministerium geführt hat.

 

Die Mittel sind dabei Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung, das der Staatsministerin rund eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt hat, von denen 150 Millionen Euro als Hilfe für den „Neustart Musik“ vorgesehen sind. Die maßgeblichen Verbände der Musikwirtschaft (BDKV, BVMI, DMV, LiveKomm, SOMM und VUT) betrachten dies nach der bereits erfolgten Aufstockung der Mittel des Künstlerförderungsprogramms der Initiative Musik in Höhe von zehn Millionen Euro und der ebenfalls erfolgten Unterstützung der Musikclubs als weiteres wichtiges Zeichen für die Erhaltung der durch die seit März andauernden Veranstaltungsverbote erheblich bedrohten Vielfalt des deutschen Musikangebotes.

 

„Mit dem Förderprogramm werden zwar bei weitem nicht die finanziellen Löcher gestopft werden können, die den Veranstaltern in den letzten sechs Monaten entstanden sind und sich leider in den kommenden Monaten noch vergrößern werden, aber es gewährleistet jedenfalls eine gewisse Grundsicherung der anlaufenden Gehversuche der Branche zurück in die Normalität“, kommentiert BDKV-Präsident Jens Michow. Ein weiteres Mal habe sich damit die Teamarbeit der Musikwirtschaftsverbände bewährt, die seit der Krise als „Forum Musikwirtschaft“ in fast täglichen Web-Konferenzen kooperieren, um der Politik die eng verzahnten Wertschöpfungsprozesse der Musikwirtschaft zu verdeutlichen.

 

Bereits im April hatten die VerbandsvertreterInnen in einem Hilferuf für die Zeit bis Ende September für die Musikwirtschaft ein Hilfsprogramm in Höhe von rund 582 Millionen Euro gefordert, von welchem rund 410 Millionen Euro für die von der Krise am meisten betroffene Veranstaltungsbranche vorgesehen waren. Das aktuelle Programm sieht für Veranstaltungen in der Zeit ab Oktober 2020 bis Ende August 2021 für MusikveranstalterInnen eine Förderung zukünftiger Veranstaltungskosten in Höhe von 75.000 Euro bis zu 800.000 Euro vor. FestivalveranstalterInnen können bis zu 250.000 Euro erhalten. Die Maximalhöhe richtet sich nach der durchschnittlichen Anzahl von Veranstaltungen und Besuchern der Jahre 2017 bis 2019.

 

Die Abwicklung der Anträge wird über die Initiative Musik erfolgen, über deren Website auch die Anträge zu stellen sind. Die Initiative Musik hat für die Antragsbearbeitung acht zusätzliche MitarbeiterInnen eingestellt. Zu deren Beratung und Hilfestellungen bei problematischen Anträgen steht ein Sonderteam des BDKV zur Verfügung. „Sofern die Antragsunterlagen vollständig sind und die Kostenaufstellung plausibel ist, wird die Auszahlung zeitnah nach Prüfung der Unterlagen erfolgen“, kündigt Michow an. Da sich die Website mit den konkreten Antragsformularen derzeit noch in Vorbereitung befinde, werden sich die Unternehmen mit der Antragstellung aber noch bis zum 7. September gedulden müssen. Michow empfiehlt den VeranstalternInnen, sich bis dahin mit dem Programm vertraut zu machen und die erforderlichen Unterlagen vorzubereiten.

 

Enttäuscht ist Michow von der Tatsache, dass die KünstlervermittlerInnen von dem Förderprogramm nicht profitierten. Gemäß den staatlichen Förderbedingungen können nur Investitionen gefördert werden. Da Agenturen jedoch regelmäßig auf der Grundlage von Dienstverträgen arbeiten, konnte trotz aller Bemühungen kein Förderansatz gefunden werden. „Ich finde das mehr als bedauerlich, denn schließlich wurden die Künstlervermittler als Hilfeempfänger im Programm ‘Neustart Kultur’ ausdrücklich erwähnt“, sagt Michow. Er habe sich nun an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewandt und dort eine Unterstützung der Vermittler eingefordert.

 

Ein weiteres Problem sei die Tatsache, dass das Programm derzeit lediglich die Förderung von Musikveranstaltungen vorsehe. Es sei allerdings gelungen, für VeranstalterInnen im Wortbereich weitere fünf Millionen Euro zu erhalten. Da die Initiative Musik aber nur Musikveranstaltungen fördern könne, werde derzeit noch darüber verhandelt, wer die Abwicklung der entsprechenden Anträge übernehmen könne. „Trotz aller Schwierigkeiten und der Komplexität eines solchen ja für alle Seiten neuen Förderprojektes bin ich für den von mir vertretenen Wirtschaftszweig sehr dankbar, dass nun wenigstens ein erster Schritt zum Erhalt unserer Veranstaltungsbetriebe unternommen wurde“, so Michow abschließend.

 

www.bdkv.de

 

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