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Corona: Alarmstufe Rot sieht Probleme der Überbrückungshilfe III

Auch bei der Überbrückungshilfe III sehen die Intiatoren des Aktionsbündnisses "Alarmstufe Rot" noch ungelöste Probleme und formulieren offene Forderungen zu den aktuellen Hilfen wie folgt:

Problem 1: 5000 Euro für 7 Monate hilft Soloselbständigen nicht
Die Neustarthilfe für Soloselbständige von 714 Euro/Monat liegt unter dem Existenzminimum. Die Forderung: Wer ALG II bekommt, erhält 1500 Euro Betriebskostenzuschuss. Soloselbständige und Einzelunternehmer ohne ALG II bekommen 2500 Euro. Einzelunternehmer müssen explizit als solche genannt werden. Sonst fallen sie wieder durchs Raster.

Problem 2: Ausfallkosten für Auslandsumsätze anerkennen
Schon die November- und Dezemberhilfe erkennt den Ausfallerlös von Auslandsprojekten nicht an. Dies darf sich im Überbrückungsprogramm III nicht wiederholen. Veranstaltungsdienstleister, Künstler und Kleinunternehmer haben Auslandseinsätze. Das ist typisch für unsere Branche. Ihre Erträge hieraus versteuern sie in Deutschland. Wieso Notleidende außen vorlassen, die in Deutschland ihre Steuern zahlen? Die Regierung sagt: Von ihren Schließungsmaßnahmen seien nur deutsche Anlässe betroffen. Aber nirgends sind Events möglich. Die Betroffenen können nirgends arbeiten und haben also seit März so gut wie keine Einnahmen. Denn das Virus kennt keine Grenzen. Die Forderung: Betriebe, Einzelunternehmer und Künstler müssen Umsatzausfälle auch für Auslandsprojekte anrechnen können. Denn die Erträge hieraus wurden hierzulande versteuert. Bemessungsgrundlage für die Ertragskompensation ist der Monatsdurchschnitt aller In- und Auslandserlöse von 03/2019-12/2019. Die Entschädigung wird im Überbrückungsprogramm III als Ausfallersatz bis zur maximalen Fördersumme von 200.000 Euro pro Monat erstattet.

Problem 3: Deckelung im Überbrückungsprogramm III diskriminiert Mittelständler
Die Erhöhung der Förderobergrenze auf 200.000 Euro ist ein gutes Signal. Sie hilft besonders betroffenen Unternehmen aber nicht. Die Forderung: Die Deckelung entspricht dem Höchstbetrag, den die EU in ihrem Beihilferahmen zulässt.

Problem 4: Gruppenunternehmen einzeln antragsberechtigt
Verbundunternehmen sind nur antragsberechtigt, wenn der ganze Verbund 80 % Umsatzeinbruch hat. Die Existenzge-fährdung ist ja für den einzelnen Betrieb nicht aus der Welt, nur weil ein Schwesterbetrieb nicht die vollen 80 % Einbruch hat. Die Forderung: Betriebe, die über 50 % Umsatzeinbruch haben, müssen einzeln antragsberechtigt sein - egal, ob sie Teil einer Unternehmensgruppe sind.

Problem 5: Personalkosten bis 50 % anerkennen
Es reicht trotz Kug nicht, nur 20 % der Personalkosten als Fixkosten zu entschädigen. Denn diese Kostengruppe ist in den Betrieben deutlich höher und wird damit übermäßig limitiert: 1/3 der verbleibenden Kosten bleibt ausgeklammert. Die Personalkosten dürfen nicht im Verhältnis zu den Fixkosten bemessen werden, sondern zu den verbleibenden Personalkosten. Denn wer hohe Personal- und geringe Fixkosten hat, bekommt so noch weniger. Die Forderung: Statt 20 % müssen bis zu 50 % der verbleibenden Personalkosten anerkannt werden. Sie dürfen nicht in Bezug zu den Fixkosten berechnet werden.

Problem 6: Perspektiven für Mitarbeiter
Mitarbeiter dürfen derzeit nicht an Schulungen, Weiterbildungen oder Entwicklungsprojekten teilnehmen, wenn sie in Kurzarbeit sind. Auch wenn es für den Wiederbeginn nach der Pandemie wichtig wäre, dürfen sie wichtige Innovations-, Transformations- und Nachhaltigkeitsprojekte nicht beginnen, obwohl die Zeit dafür da wäre. Ohne Kug sind diese Zukunftsmaßnahmen aber nicht möglich. Die Forderung: Trotz Kug dürfen Mitarbeiter bis zu 25 % der Zeit für Zukunftsprojekte und Weiterbildung arbeiten.

Problem 7: Beihilferahmen erhöhen
Die aktuelle Deckelung des Beihilferahmens (1+3 Mio. Euro) ist zu restriktiv. Weil die Pandemie länger dauert, wird der Mittelstand ab Januar wieder leer ausgehen. Die Forderung: Der Beihilferahmen darf erst bei 12 Mio. Euro gedeckelt werden. Dies gilt auch für jeden einzelne Gruppenbetriebe.

Problem 8: Länder jetzt auch in der Pflicht
Der Bund hat bis jetzt 60 % der Hilfen übernommen mit Überbrückungsprogramm III, November- und Dezemberhilfe sowie KfW-Krediten. Verbleiben 40 % der Probleme. Auch der Bevölkerung in den Ländern nutzt das Arbeitsverbot in der Veranstaltungswirtschaft. Vor Ort ist der Sektor Wirtschaftsmotor und Beschäftigungsgarant. Er bringt mit Veranstaltungen Besucher, Umsätze und Erlöse in die Städte. Länder, die jetzt nicht ihre Veranstaltungswirtschaft retten, sind danach wirtschaftlich benachteiligt. Derzeit fördern Niedersachsen und Baden-Württemberg den Wirtschaftszweig am meisten. Die Forderung: Die Länder zahlen den örtlichen Betrieben 10 % Umsatzentschädigung, die über 60 % Umsatzeinbruch erleiden. Für alle, vom Einzelunternehmer bis zum Mittelständler. Damit ist der Landesanteil immer noch wesentlich niedriger als der des Bundes. Sollte es keine Rettungsvorschläge von den Ländern geben, werden wir mit Landeskundgebungen in den nächsten Wochen den Dialog anstoßen müssen.

www.alarmstuferot.org

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