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Neues Gesetz zur Nutzung von Lasern bei Shows in der Schweiz

Neues Gesetz zur Nutzung von Lasern bei Shows in der Schweiz

Laut einer Neuregelung ist ab Dezember 2020 für jede Durchführung einer Lasershow in der Schweiz ein(e) Bediener(in) mit Sachkunde erforderlich. Diese Sachkunde ist zweistufig definiert: in die Sachkundebestätigung nach V-NISSG und in den Sachkundenachweis nach V-NISSG.

 

Die Sachkundebestätigung kann durch den Besuch einer eintägigen Ausbildung und das Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne Publikumsbestrahlung.

 

Der Sachkundenachweis kann durch den Besuch einer viertägigen Ausbildung und das Bestehen der Prüfung erworben werden. Er befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne und mit Publikumsbestrahlung.

 

Befähigte mit Sachkundebestätigung können auch eine Lasershow mit Publikumsbestrahlung durchführen, wenn ein(e) Befähigte mit Sachkundenachweis diese vorbereitet und eingerichtet sowie den Inhaber oder die Inhaberin der Sachkundebestätigung unterwiesen hat.

 

Die Ausbildungen unterscheiden sich wesentlich von denen in anderen Ländern: Die Schweiz-spezifischen Regelungen fordern eine spezifische Ausbildung und Prüfung durch eine anerkannte Prüfungsstelle.

 

Die Laserworld (Switzerland) AG ist eine von derzeit zwei anerkannten Prüfungsstellen in der Schweiz für die Sachkundeausbildungen für Veranstaltungen mit Laserstrahlung nach V-NISSG. Die Anerkennung erfolgte durch das Bundesamt für Gesundheit, die Veröffentlichung durch eine Verordnung des Eidgenössischen Departement des Inneren.

 

Die Neuregelung hat weitreichende Auswirkungen auf die Veranstaltungswirtschaft, da nicht nur leistungsstarke, große Laseranlagen betroffen sind, sondern alle Geräte der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B und 4. Das bedeutet, dass auch gängige DJ-Lichteffekte mit integriertem Lasereffekt unter die Regelung fallen können, deren Betrieb dann ohne Sachkunde ab Dezember 2020 verboten ist.

 

Für große Produktionen und Touring-Firmen ergeben sich weitere Erschwernisse: So ist es künftig nicht mehr erlaubt, dass entsprechend qualifizierte Cover-Up-Operators die Verantwortung übernehmen - die Person, die den Laser konkret bedient, muss über die entsprechende Sachkunde verfügen, mindestens über eine Ausbildung zur Sachkundebestätigung.

 

www.laserworld.com

 

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